Das Reisebüro Mathias Taub kann Ihnen auch Reiserücktrittskostenversicherungen für Dialysepatienten anbieten.
Wann leistet die Reiserücktrittversicherung?
Die Reiserücktrittversicherung leistet Entschädigung in Höhe der Stornokosten bei
- bei Stornierung der Reise
- verspätetem Reiseantritt.
Haben Sie zusätzlich eine Reiseabbruch-Versicherung abgeschlossen oder ist diese schon in der Reiserücktritt-Versicherung enthalten, dann leistet diese zusätzlich Entschädigung bei
- einer ausserplanmäßigen Beendigung der Reise
- nicht genutzten Reiseleistungen
- verlängertem Aufenthalt
- Elementarereignissen während der Reise
Als Gründe für einen Rücktritt werden i.d.R. von fast allen Versicherern anerkannt, wenn die versicherte Person oder eine Risikoperson* von folgenden Ereignissen betroffen ist:
- Tod
- schwere Unfallverletzung
- unerwartete schwere Erkrankung(z.B. Transplantationen sind ausgeschlossen)
- Schwangerschaft, Impfunverträglichkeit
- Schaden am Eigentum durch Naturgewalten oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
- Verlust des Arbeitsplatzes
- Wiederaufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
- je nach Versicherung noch bei Bruch von Prothesen, Unerwartet Einberufung in den Militärdienst
In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die anfallenden Stornokosten.
Die betragen nach Buchung der Reise bereits 15 – 20 % der Reisekosten.
Je näher der Reisetermin rückt, um so höher werden die Stornokosten. Ab dem 30. Tag vor Reisebeginn steigen die Stornokosten kontinuierlich an bis auf 90 – 100% der Reisekosten.
weitere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung kann Ihnen Herr Mathias Taub geben.